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Rechtliches

 

Die folgenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der Firma immos4u dar.

§ 1 Doppeltätigkeit

Immos4u ist  berechtigt, auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 2 Nachweis

Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und –vermietung bzw. –verpachtung sind vorbehalten.

Die in  den Angeboten von immos4u enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritte erteilten Informationen. Immos4u wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von immos4u nicht übernommen.

§ 3 Mitteilung der Vorkenntnis

Sollte dem Auftraggeber eine von immos4u nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt sein, so hat er dies immos4u ohne unbegründete Verzögerung mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

§ 4 Vertraulichkeit

Die von immos4u übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch immos4u zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von immos4u zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat immos4u alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für den Abschluss des Hauptvertrages bedeutend sein könnte.

Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer und Interessenten ist auf die Tätigkeit von immos4u Bezug zu nehmen und immos4u der Inhalt der Verhandlungen, soweit dem kein gewichtiger Grund entgegensteht, mitzuteilen.

Der Auftraggeber hat immos4u unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von immos4u nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt oder einen von immos4u nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten ein Hauptvertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist.

Immos4u hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.

§ 6 Provisionsanspruch / Fälligkeit

Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von immos4u nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von immos4u während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von immos4u abweicht.

Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, durch einen Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus einer anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Mietvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von immos4u abweicht.

Die Provision ist zwei Wochen nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.

§ 7 Höhe der Provision

Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Expose anders vereinbart, entspricht der jeweils ortsüblichen Provision.

§ 8 Haftungsbeschränkung

- Die Haftung von immos4u auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer

- der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von immos4u oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder

- der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder - immos4u hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder

- der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind

§ 9 Sonstige Bedingungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Beauftragt ein Kaufmann immos4u im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von immos4u Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.